Der Turnverein als Vereinsform
Auch: Vereinsrecht im Turnen · Vereinsstruktur
Die rechtliche und organisatorische Gestalt des Turnvereins und ihre Geschichte.
Der Turnverein ist eine eigenständige Rechtsform mit eigener Satzung. Rechte und Pflichten des Vereinsmitglieds in seinem Verein werden durch die Vereinssatzung geregelt und durch die Wettkampfordnung nicht berührt. [1] Die Änderung oder Aufgabe des Startrechts ist deshalb losgelöst von der Kündigung der Vereinsmitgliedschaft zu betrachten. [1] Damit bestehen zwei Ebenen nebeneinander: das Vereinsrecht und das Verbandsrecht. [1] Startberechtigt bei Wettkämpfen sind Vereinsmitglieder aus Vereinen, Abteilungen und Startgemeinschaften, die einem Mitgliedsverband oder dessen Untergliederung angehören. [1] Startgemeinschaften müssen beim jeweiligen Mitgliedsverband angemeldet sein. [1] Eine Eintragung ins Vereinsregister ist dafür nicht erforderlich. [1] Damit können auch lose Zusammenschlüsse antreten. [1] Die Vereinsform bleibt aber der Regelfall. [4] Sie ist historisch gewachsen. [3] Und bis heute prägend. [2]
Die Registrierung
Vereine sind beim Verband erfasst. In einem Landesverband ist ein Verein mit einer Vereinsnummer registriert. [4] Wettkampf- oder Startgemeinschaften mit eigenständiger Namensgebung müssen bei der Passstelle registriert sein. [4] Die Ligaordnung spricht der Einfachheit halber durchgehend vom Verein und meint damit auch die Startgemeinschaften. [4] Damit ist die Zuordnung eindeutig. [4] Sie ist Voraussetzung für Startrechte. [1] Und für die Meldung von Mannschaften. [4]
Die historische Herkunft
Die Vereinsform entstand im 19. Jahrhundert. Jahn wirkte als Organisator einer Turngesellschaft und trug zur Entwicklung des politischen und öffentlichen Vereinswesens bei. [3] Aus den Turnplätzen mit ihren Mitgliedschaften und Finanzierungen wuchsen die späteren Vereine. [3] Nach der Turnsperre von 1820 bis 1842 entstand diese Bewegung neu. [3] 1868 folgte eine Dachorganisation. [3] Sie fasste die Vereine überregional zusammen. [3] Damit war die heutige Struktur angelegt. [3]
Die innere Gliederung
Vereine gliedern sich in Abteilungen. Die Wettkampfordnung nennt Abteilungen ausdrücklich neben Vereinen und Startgemeinschaften. [1] Innerhalb der Abteilungen bestehen Riegen und Trainingsgruppen. [1] Historisch bildeten die Vorturner in vielen Vereinen geschlossene Gruppen mit eigenen Gesetzen und besonderen Rechten. [2] Sie wurden vom Turnwart ausgewählt und mussten eine Vorturnerprüfung ablegen. [2] Diese Einrichtung bestand bis in die 1950er und 1960er Jahre. [2] Danach löste sie das Übungsleiterwesen ab. [2]
Die Ämter
Ein Verein braucht Funktionsträger. Neben Vorstand und Abteilungsleitungen bestehen Fachwarte, Kampfrichterwarte und Übungsleitungen. [2] Historisch wählte der Turnwart die Vorturner aus und beauftragte sie mit der Vermittlung der Turnfertigkeiten. [2] Heute treten lizenzierte Übungsleitungen an ihre Stelle. [2] Im Ligabetrieb muss jeder Verein zusätzlich Kampfrichter stellen. [4] Tritt die gemeldete Person nicht an, wird ein Strafgeld fällig. [4] Die Ämter sind damit verbindlich. [4]
Die Bindung der Mitglieder
Startrecht und Mitgliedschaft hängen zusammen, sind aber getrennt. In einer Sportart darf ein Startrecht ausschließlich für einen Verein oder eine Startgemeinschaft bestehen, in Verbindung mit der jeweiligen Vereinsmitgliedschaft. [1] Ein Wechsel des Startrechts zieht grundsätzlich eine Sperre von drei Monaten nach sich. [1] Sie entfällt unter anderem bei einem Wohnsitzwechsel oder bei Auflösung eines Vereins oder einer Abteilung. [1] Im Ligabetrieb kann eine Turnerin während der Saison nur für einen Verein starten. [4] Damit ist die Bindung deutlich. [4] Sie gilt für ein Jahr. [4]
Der Verein im Verbandsaufbau
Der Verein ist die unterste Ebene. Unterschieden werden Verein, Turngau beziehungsweise Kreisturnverband, Turnbezirk, Landesturnverband, Regional-, Bundes- und internationale Ebene. [1] Die Regelungen zum Startrecht sind auf allen diesen Ebenen verbindlich. [1] Damit wirkt Verbandsrecht bis in den kleinsten Verein. [1] Umgekehrt tragen die Vereine den Verband. [3] Sie stellen Mitglieder, Kampfrichter und Ehrenamtliche. [4] Ohne sie gäbe es keine Struktur. [3]
Seine Bedeutung
Der Turnverein verbindet Rechtsform und Sportpraxis. Weil die Satzung die Mitgliedschaft regelt und die Verbandsordnung das Startrecht, greifen zwei Systeme ineinander. [1] Historisch entstand diese Form aus der Turnbewegung des 19. Jahrhunderts. [3] Sie überdauerte Verbot, Neugründung und mehrere politische Umbrüche. [3] Heute ist der Verein die Grundeinheit von rund fünf Millionen Mitgliedschaften. [2] Und der Ort, an dem Turnen tatsächlich stattfindet. [4] Alles Weitere baut darauf auf. [1]
Auf einen Blick
Verwandte Begriffe
Quellen
- Wettkampfordnung des Deutschen Turner-Bundes Deutscher Turner-Bund
- Der Turnbetrieb in der Kaiserzeit Schwäbischer Turnerbund
- Deutsche Turnbewegung und deutsche Geschichte, Jahn und die Folgen Bundeszentrale für politische Bildung, Aus Politik und Zeitgeschichte
- Ligaordnung Fachbereich Gerätturnen Frauen Niedersächsischer Turner-Bund
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