Organisation, Verbände & Ausbildung

Turnverein

Auch: Sportverein · TV

Die Grundeinheit des organisierten Turnens, in der trainiert und gemeldet wird.

Der Turnverein ist die Grundeinheit des organisierten Turnens. Im Bundesverband sind knapp 16.000 Vereine mit rund fünf Millionen Mitgliedern zusammengeschlossen. [3] Der Verein ist zugleich Trainingsort, Meldestelle und Rechtsträger. [1] Startberechtigt bei Wettkämpfen sind Vereinsmitglieder aus Vereinen, Abteilungen und Startgemeinschaften, die einem Mitgliedsverband oder dessen Untergliederung angehören. [1] Rechte und Pflichten des Vereinsmitglieds in seinem Verein werden durch die Vereinssatzung geregelt und von der Wettkampfordnung nicht berührt. [1] Der Verein beantragt die Jahresmarke für seine Mitglieder. [1] Er meldet Mannschaften und stellt Kampfrichter. [2] Und er stellt die Übungsleitung für den Trainingsbetrieb. [3] Ohne Verein gibt es keinen Wettkampfbetrieb. [1]

Die Registrierung

Ein Verein ist beim Verband erfasst. In einem Landesverband ist ein Verein mit einer Vereinsnummer registriert, während Wettkampf- oder Startgemeinschaften mit eigenständiger Namensgebung bei der Passstelle registriert sein müssen. [2] Die Ligaordnung spricht der Einfachheit halber durchgehend vom Verein und meint damit auch die Startgemeinschaften. [2] Für die Erteilung von Startberechtigungen müssen Startgemeinschaften beim jeweiligen Mitgliedsverband angemeldet sein. [1] Eine Eintragung ins Vereinsregister ist dafür nicht erforderlich. [1]

Die Meldungen

Der Verein ist die meldende Stelle. Er beantragt die Jahresmarke online für das Mitglied, das ein Startrecht erhalten soll, wobei das Mitglied oder die Erziehungsberechtigten innerhalb von 14 Tagen widersprechen können. [1] Im Ligabetrieb muss er bis zu einem festen Termin bestätigen, ob seine Mannschaft weiter mitturnt, und eine namentliche Meldung aller Turnerinnen spätestens drei Wochen vor der Hinrunde einreichen. [2] Fehlt die Meldung, ist die Mannschaft nicht startberechtigt. [2] Auch die Einzugsermächtigung für das Meldegeld läuft über den Verein. [2]

Die Bindung

Ein Startrecht bindet an einen Verein. In einer Sportart darf ein Startrecht ausschließlich für einen Verein oder eine Startgemeinschaft bestehen, in Verbindung mit der jeweiligen Vereinsmitgliedschaft. [1] Wer in verschiedenen Sportarten für verschiedene Vereine starten will, braucht deren Bewilligung; diese Vereine können unterschiedlichen Mitgliedsverbänden angehören. [1] Ein Wechsel des Startrechts zieht grundsätzlich eine Sperre von drei Monaten nach sich. [1] Im Ligabetrieb kann eine Turnerin während der Saison nur für einen Verein starten. [2]

Die Verantwortung für Sicherheit

Der Verein trägt Verantwortung für sichere Bedingungen. Eine unzureichende konditionelle, koordinative und kognitive Vorbereitung auf die jeweilige Übung gilt als eine der Hauptursachen für Unfälle im Turnen. [4] Auch Unterforderung birgt ein unerwartet hohes Unfallrisiko, weil bei zu leichten Aufgaben Konzentration und Ernsthaftigkeit fehlen. [4] Deshalb muss im Turnbetrieb ein entsprechendes Kraft- und Spannungstraining eingebaut werden. [4] Solche Übungen vermindern zugleich die Beanspruchung von Gelenken und Wirbelsäule. [4] Ein schnelles und sicheres Lernen neuer Elemente ist erst bei ausreichend hohen Leistungsvoraussetzungen möglich. [4] Die Auswahl der Aufgaben ist damit eine Sicherheitsfrage. [4]

Die Vorturnerschaften

Historisch war der Verein anders organisiert. Die Vorturner bildeten eine Art Eliteschicht im Vereinsturnen und wurden vom Turnwart ausgewählt, um den Riegen ihrer Abteilung die Turnfertigkeiten zu vermitteln. [3] Die Vorturnerschaften bildeten innerhalb vieler Vereine geschlossene Gruppen mit eigenen Gesetzen und besonderen Rechten. [3] Diese Einrichtung bestand bis in die 1950er und 1960er Jahre. [3] Danach wurde sie vom modernen Übungsleiterwesen abgelöst. [3]

Das Angebot

Ein Turnverein ist selten auf eine Sportart beschränkt. Der Bundesverband deckt eine breite Palette von Sportarten ab, vom Leistungs- und Wettkampfsport bis zum Freizeit- und Gesundheitssport. [3] Entsprechend führen viele Vereine neben dem Gerätturnen Kinderturnen, Gymnastik und Gesundheitsangebote. [3] Getrennte Startrechte für Einzel-, Mannschafts- und Ligawettkämpfe bilden das im Wettkampfsystem ab. [1] Für jede Sportart gibt es mindestens ein Startrecht. [1]

Seine Bedeutung

Der Verein ist die Ebene, auf der alles zusammenläuft. Er trainiert, meldet, zahlt Meldegelder und stellt Kampfrichter, deren Nichtantritt im Ligabetrieb ein Strafgeld auslöst. [2] Er ist Mitglied im Kreis- und im Landesverband und darüber im Bundesverband. [1] Für die Mitglieder ist er meist die einzige Stelle, mit der sie unmittelbar zu tun haben. [3] Alle Ordnungen der Verbände wirken über ihn. [1] Auch die Unfallverhütung setzt bei ihm an. [4]

Auf einen Blick

Zahl
knapp 16.000 Vereine im Bundesverband
Rolle
beantragt Jahresmarken und Startrechte
Zusammenschluss
Startgemeinschaften ohne Vereinsregistereintrag möglich

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Wettkampfordnung des Deutschen Turner-Bundes Deutscher Turner-Bund
  2. Ligaordnung Fachbereich Gerätturnen Frauen Niedersächsischer Turner-Bund
  3. Der Turnbetrieb in der Kaiserzeit Schwäbischer Turnerbund
  4. Gerätturnen in Schule und Verein, sicher und attraktiv Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Alle Texte sind eigenständig formuliert. Die Quellen dienen der Verifikation und dem Weiterlesen.

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