Kampfrichterausbildung
Auch: Kari-Ausbildung · Wertungsrichterschulung
Die Lehrgänge und Prüfungen, mit denen Kampfrichter für ihre Aufgabe qualifiziert werden.
Die Kampfrichterausbildung führt in Stufen zum Wertungseinsatz. Sie beginnt mit einem Lehrgang von 18 Lerneinheiten, der die Pflichtstufen zum Inhalt hat und mit einer schriftlichen Theorie- und einer Praxisprüfung endet. [1] Auf der nächsten Stufe folgt die Symbolschrift, danach das Programm Kür modifiziert und schließlich das internationale Regelwerk. [1] Der Umfang liegt je nach Stufe zwischen 8 und 20 Lerneinheiten. [1] Ausgebildet wird von Inhaberinnen einer B-Lizenz, vom Lehrteam des Landesverbandes und auf den oberen Stufen vom Bundesverband. [1] Ergänzend geben die Verbände Handreichungen und allgemeine Hinweise zur Ausbildung heraus. [2] Diese enthalten auch Übungsbeispiele. [2] Die Prüfungen sind bundesweit vergleichbar aufgebaut. [1] Sie orientieren sich an der jeweiligen Ausbildungsordnung. [1]
Die Symbolschrift
Ein Kerninhalt ist die Notation. Kampfrichterinnen müssen jede Übung so mitschreiben, dass sie ihre Schwierigkeitsnote jederzeit begründen können. [3] Die Symbolschrift arbeitet mit Kernsymbolen für die häufigsten Elemente und zusätzlichen Komponenten für seltenere. [3] Ihre Prinzipien wurden 1997 durch ein Dokument auf alle Geräte ausgeweitet. [3] Wer sie beherrscht, kann simultan zur Übung notieren. [3] Am Reck werden zum Beispiel nur solche Riesenfelgen notiert, die eine Kombination unterbrechen. [3] Kombinierte Flugelemente werden unterstrichen. [3]
Das Regelwerk
Neben der Notation steht die Wertung. Ausgebildet wird an den Wertungsvorschriften, die Abzüge in kleine Fehler mit 0,10 Punkten, mittlere mit 0,30, große mit 0,50 und sehr große mit 1,00 Punkt einteilen. [4] Dazu kommen die Kompositionsanforderungen und die Ermittlung des Ausgangswerts. [4] Für die Wettkampfprogramme stellen die Verbände Arbeitshilfen mit durchgerechneten Beispielen bereit. [4] An ihnen lässt sich das Rechnen üben. [2]
Die Praxis
Theorie allein genügt nicht. Für den Aufstieg werden Einsätze verlangt, etwa zwei im Pflichtbereich vor der C-Lizenz und zwei im Bereich der Leistungsklassen vor der B-Lizenz. [1] Für die oberen Stufen sind sechs oder acht Einsätze im Bereich des internationalen Regelwerks nötig. [1] Praxisnachweise können im Auftrag des Verbandes oder über Vereinseinsätze erbracht werden. [1] Jährlich sind ein bis drei solcher Nachweise zu erbringen. [1] Am Tag eines Einsatzes im Verbandsauftrag ist kein Einsatz als Vereinskampfrichter möglich. [1] Die Einsätze werden nach Jahreseinteilung vergeben. [1]
Die Prüfungen
Am Ende steht immer eine Prüfung. Verlangt wird eine schriftliche Theorie- und eine Praxisprüfung, auf einer Stufe genügt eine Lernzielkontrolle. [1] Bei einer Änderung der Wertungsvorschriften ist erneut eine Prüfung abzulegen. [1] Damit wird sichergestellt, dass alle nach derselben Fassung werten. [1] Neue Regelwerke erscheinen im Rhythmus der Olympiazyklen. [4]
Die Ausbilder
Die Ausbildung ist selbst gestuft. Auf der untersten Stufe unterrichten Inhaberinnen einer B-Lizenz, auf den mittleren Stufen das Lehrteam des Landesverbandes und auf den oberen Stufen Ausbilderinnen des Bundesverbandes. [1] Die höchste Stufe bildet der Weltverband nach eigenen Vorgaben aus. [1] Diese Kette sichert einheitliche Maßstäbe von der Vereins- bis zur internationalen Ebene. [3] Sie folgt derselben Logik wie die Trainerausbildung. [1]
Die Anerkennung
Nicht jede Lizenz gilt überall. Prüfungen und Fortbildungen aus einem Turngau müssen von anderen Turngauen desselben Landesverbandes anerkannt werden. [1] Anträge auf Anerkennung von Lizenzen aus anderen Landesverbänden sind gesondert zu stellen; grundsätzlich werden sie nicht ohne Prüfung anerkannt. [1] Begründete Ausnahmen von den Voraussetzungen kann die zuständige Stelle des Landesverbandes zulassen. [1] Über sie entscheidet der Kampfrichterausschuss. [1] Teilnehmende aus anderen Turngauen sind dem zuständigen Gaukampfrichterwart zu melden. [1]
Ihre Bedeutung
Die Ausbildung sichert die Vergleichbarkeit der Wertungen. Weil alle nach denselben Vorschriften und mit derselben Notation arbeiten, lassen sich Ergebnisse verschiedener Wettkämpfe überhaupt erst vergleichen. [3] Für die Vereine ist sie zugleich Pflicht, weil sie im Ligabetrieb Kampfrichter stellen müssen. [2] Der Einstieg ist deshalb bewusst niedrigschwellig gehalten. [1] Fortbildungen halten den Wissensstand aktuell. [1]
Auf einen Blick
Verwandte Begriffe
Quellen
- Richtlinie der Kampfrichter-Lizenzerteilung im Gerätturnen weiblich Schwäbischer Turnerbund
- Aufgabenbuch P-Übungen männlich Bayerischer Turnverband, Mittelfranken
- Symbolheft für das Gerätturnen der Männer Fédération Internationale de Gymnastique
- Arbeitshilfe zum Wettkampfprogramm Kür modifiziert, Leistungsklassen 1 bis 4 Kari-Turnen, Gerätturnen weiblich
Alle Texte sind eigenständig formuliert. Die Quellen dienen der Verifikation und dem Weiterlesen.