Kampfrichter
Auch: Kampfrichterin · Wertungsrichter
Lizenzierte Person, die Turnübungen nach dem Regelwerk bewertet.
Kampfrichterinnen und Kampfrichter bewerten die Übungen. Sie arbeiten in getrennten Gremien: Das D-Kampfgericht erfasst den gesamten Übungsinhalt in Symbolschrift und legt die Schwierigkeitsnote fest, das E-Kampfgericht beobachtet die Ausführung und stuft die Fehler ein. [2] Beide Gruppen bewerten unvoreingenommen und unabhängig voneinander. [2] Für den Einsatz ist eine gültige Lizenz nötig, deren Stufen von der D-Lizenz bis zur A-Lizenz und zum internationalen Brevet reichen. [1] Erteilt werden sie vom Turngau, vom Landesverband, vom Bundesverband oder vom Weltverband. [1] Jede Stufe hat eigene Ausbildungsinhalte. [1] Sie reichen von den Pflichtstufen bis zum internationalen Regelwerk. [1] Ohne Lizenz darf niemand werten. [1] Der Nachweis wird am Wettkampftag verlangt. [1]
Die Lizenzstufen
Der Aufbau ist streng gestaffelt. Die D-Lizenz wird vom Turngau erteilt, setzt ein Mindestalter von 14 Jahren voraus und umfasst 18 Lerneinheiten mit den Pflichtstufen als Inhalt. [1] Die C-Lizenz folgt frühestens ein halbes Jahr später und verlangt zwei Einsätze im Pflichtbereich, die B-Lizenz ein Jahr Erfahrung und zwei Einsätze im Bereich der Leistungsklassen. [1] Für die A-Lizenz sind eine Nominierung durch den Kampfrichterausschuss und sechs Einsätze im Bereich des internationalen Regelwerks nötig. [1] Wer eine höhere Prüfung ablegt, besitzt zugleich die niedrigeren Lizenzen. [1]
Prüfung und Fortbildung
Jede Stufe endet mit einer Prüfung. Verlangt wird eine schriftliche Theorie- und eine Praxisprüfung, für eine der Stufen genügt eine Lernzielkontrolle. [1] Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt je nach Stufe zwei oder vier Jahre. [1] Zur Verlängerung sind Pflichtfortbildungen von acht bis 16 Lerneinheiten in zwei Jahren nachzuweisen. [1] Bei Änderung der Wertungsvorschriften ist erneut eine Prüfung abzulegen. [1]
Die Einsatzpflicht
Lizenzen müssen genutzt werden. Verlangt werden je nach Stufe ein bis drei Praxisnachweise pro Jahr sowie ein bis zwei Einsätze im Auftrag des Landesverbandes. [1] Wer die geforderten neutralen Einsätze nicht leistet, wird nicht zur Pflichtfortbildung zugelassen und verliert damit die Lizenz. [1] Am Tag eines Einsatzes im Verbandsauftrag ist kein Einsatz als Vereinskampfrichter möglich. [1] Kann am Wettkampftag keine gültige Lizenz vorgelegt werden, gilt dies als Einsatz ohne gültige Lizenz. [1]
Die Gestellungspflicht
Wer meldet, stellt auch Kampfrichter. In den Landesligen stellen die Vereine an beiden Wettkampftagen pro Mannschaft mindestens eine Kampfrichterin mit B-Lizenz. [4] Tritt die gemeldete Person nicht an und kann kein Ersatz gestellt werden, wird ein Strafgeld von 200 Euro fällig. [4] Bei den Deutschen Meisterschaften ist für jede gemeldete Turnerin ein Kampfrichter zu melden. [3] Die D1-Kampfrichter werden dagegen vom Bundesverband berufen und finanziert. [3]
Die Arbeit am Gerät
Im Wettkampf ist die Aufgabe anspruchsvoll. Die Mitschrift muss simultan zur Übung erfolgen, weil der Blick das Gerät nicht verlassen darf. [2] Aus ihr ergibt sich später, welche Elemente anerkannt wurden und welche Verbindungen zustande kamen. [2] Die Abzüge sind gestaffelt in kleine, mittlere, große und sehr große Fehler. [2] Sekretärinnen unterstützen bei Berechnung und Anzeige der Endnote. [2]
Einsprüche
Wertungen können überprüft werden. Einsprüche müssen bis zur Anzeige der Wertung der nächsten Turnerin am Gerät bei der Kampfrichtereinsatzleitung eingelegt werden, bei der letzten Person spätestens zwei Minuten nach Anzeige der Wertung. [3] Stellt die Kampfrichterleitung nach Rücksprache mit dem D-Kampfgericht einen Fehler fest, wird dem Einspruch stattgegeben. [3] Andernfalls erfolgt eine Abweisung. [3] Grundlage der Prüfung ist stets die Mitschrift. [2]
Neutralität
Unabhängigkeit ist Bedingung. Bei Bundesfinals wird darauf geachtet, Kampfrichterinnen und Kampfrichter aus verschiedenen Landesverbänden einzusetzen. [2] Reisekosten für neutrale Einsätze werden ab der Strecke des hinterlegten Heimatvereins erstattet. [1] Anträge auf Anerkennung von Lizenzen aus anderen Landesverbänden sind bei der zuständigen Stelle zu stellen. [1] Grundsätzlich werden solche Lizenzen nicht ohne Prüfung anerkannt. [1]
Auf einen Blick
Verwandte Begriffe
Quellen
- Richtlinie der Kampfrichter-Lizenzerteilung im Gerätturnen weiblich Schwäbischer Turnerbund
- Arbeitshilfe zum Wettkampfprogramm Kür modifiziert, Leistungsklassen 1 bis 4 Kari-Turnen, Gerätturnen weiblich
- Ausschreibung Deutsche Meisterschaften Gerätturnen weiblich und männlich 2026 Schleswig-Holsteinischer Turnverband
- Ligaordnung Fachbereich Gerätturnen Frauen Niedersächsischer Turner-Bund
Alle Texte sind eigenständig formuliert. Die Quellen dienen der Verifikation und dem Weiterlesen.