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Geräte & Anlage

Höheneinstellung der Geräte

Auch: Gerätehöhe

Das Einstellen der Gerätehöhe nach Norm, wobei die Angaben je nach Bezugspunkt vom Hallenboden oder ab Mattenoberkante gelten.

Die Höheneinstellung ist der unscheinbarste und zugleich folgenreichste Handgriff im Gerätturnen. Sie entscheidet, ob eine Riesenfelge Platz hat, ob ein Abgang landbar ist und ob ein Kind überhaupt an die Stange kommt. Verwirrend ist dabei, dass dieselbe Höhe in zwei Zahlen angegeben wird, je nachdem ob vom Hallenboden oder ab Mattenoberkante gemessen wird. [1] Beide Angaben stehen in den Regelwerken nebeneinander.

Zwei Bezugspunkte, eine Höhe

Das Aufgabenbuch für die Pflichtstufen macht die Doppelung ausdrücklich sichtbar. Für das Pauschenpferd nennt es einen Meter fünf ab Mattenoberkante und setzt einen Meter fünfzehn vom Boden in Klammern daneben, für das Reck zwei Meter sechzig ab Mattenoberkante und zwei Meter achtzig vom Boden. [1] Der Unterschied entspricht der Mattenlage unter dem Gerät. Wer Zahlen aus verschiedenen Quellen vergleicht, muss deshalb immer zuerst den Bezugspunkt prüfen.

Höhenausgleich mit Matten

Wenn die Gerätehöhe nicht zur Person passt, wird der Boden angehoben, nicht das Gerät. Zum Höhenausgleich sind bei kleinen Turnern zusätzliche Matten oder Kastenteile ausdrücklich erlaubt. [1] An den Ringen sind Matten zum Höhenausgleich ebenfalls zugelassen. [1] Das ist mehr als eine Bequemlichkeit, denn wer nicht selbstständig ins Gerät kommt, muss hineingehoben werden und lernt den Aufgang nie richtig. Am Barren dienen Sprungbrett und Kastenteile verschiedener Höhe demselben Zweck als Absprunghilfe. [1]

Was die Ausschreibung regelt

Die genannten Höhen sind Vorgaben mit Vorbehalt. Die angegebenen Geräte und Höhen gelten als Vorschläge, sofern die Ausschreibung nichts anderes bestimmt. [1] Am Sprung zeigt sich das besonders deutlich: In den unteren Stufen wird über Kasten und Bock in neunzig Zentimetern bis einem Meter Höhe gesprungen, ab der siebten Stufe über den Sprungtisch mit einem Meter zwanzig und höher, in der obersten Stufe mit einem Meter fünfunddreißig. [1]

Antrag statt Handgriff

Im Wettkampf darf niemand einfach am Gerät drehen. Die Geräteausstattung einschließlich Sprungbretter und Mattenlagen darf nicht verändert werden, es sei denn, es liegt eine Erlaubnis der Wettkampfleitung vor. [3] Ein Antrag auf Holmerhöhung muss vor dem allgemeinen Einturnen schriftlich bei der Wettkampfleitung vorgelegt werden. [3] Auch die Hallennormen verlangen, dass eine Erhöhung oder ein Mattenumbau für jede einzelne Turnerin beantragt wird. [4] So bleibt nachvollziehbar, unter welchen Bedingungen jede einzelne Übung geturnt wurde.

Die Norm im Hintergrund

Maßstab ist das internationale Regelwerk. Die Gerätehöhe muss den Maßen der Normen des Weltverbands laut Code de Pointage entsprechen, und die Geräte brauchen eine Zertifizierung, die nicht älter als zehn Jahre ist. [4] Konkret heißt das etwa ein Meter fünfundfünfzig und zwei Meter fünfunddreißig ab Mattenoberkante am Stufenbarren, ein Meter fünf am Schwebebalken und hundertfünfundzwanzig Zentimeter beim Sprungtisch. [4] Abweichungen sind damit nicht Geschmackssache, sondern Regelverstoß.

Die Mechanik muss halten

Verstellbar heißt nicht beliebig beweglich. Die Feststellvorrichtungen zur Höhenverstellung müssen einwandfrei funktionieren und dürfen sich während der Nutzung nicht lösen. [2] Bei Ringeanlagen muss die Verstellkette gegen selbstständiges Lösen gesichert sein. [2] Beim Versenkreck müssen die Säulen mit dem Gegengewicht in der Bodenhülse so ausbalanciert sein, dass sie mit geringem Kraftaufwand gehoben werden können. [2] Eine schwergängige Mechanik verführt dazu, die Höhe eben nicht anzupassen.

Warum die Höhe alles verändert

Mit der Gerätehöhe ändert sich nicht nur die Fallhöhe, sondern der ganze Bewegungsablauf. Am hohen Reck darf der Körper im Langhang voll durchschwingen, am niedrigen muss er angehockt werden, damit die Füße frei bleiben. Genau deshalb legen die Ausschreibungen für jede Leistungsstufe eigene Gerätehöhen fest, beim Sprung etwa von neunzig Zentimetern in der zweiten Stufe bis zu einem Meter fünfunddreißig in der neunten. [1] Wer am falsch eingestellten Gerät trainiert, übt streng genommen eine andere Bewegung. Die zweite Frage nach der Höhe lautet deshalb immer, welche Matten darunter liegen. [4]

Auf einen Blick

Bezugspunkte
Hallenboden oder Mattenoberkante
Höhenausgleich
zusätzliche Matten und Kastenteile
Änderung im Wettkampf
nur mit Genehmigung der Wettkampfleitung

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Aufgabenbuch P-Übungen männlich Bayerischer Turnerverband, Turngau Mittelfranken
  2. Reck, Sportgeräte in der Sporthalle Sichere Schule, Unfallkassen
  3. Arbeitshilfe zum Wettkampfprogramm Kür modifiziert, Leistungsklassen 1 bis 4 Kari-Turnen, Gerätturnen weiblich
  4. Anlage II, Verbindliche Hallen- und Gerätenormen Schwäbischer Turnerbund, Liga Gerätturnen weiblich

Alle Texte sind eigenständig formuliert. Die Quellen dienen der Verifikation und dem Weiterlesen.

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