Geräte & Anlage

Federboden

Auch: Schwingboden · Tumblingboden

Gefederte Bodenfläche aus einer Unterkonstruktion mit Federsystem und aufgelegten Schaumrollmatten, auf der die Bodenübung geturnt wird.

Der Federboden ist das, was unter der Bodenfläche liegt. Der österreichische Fachverband beschreibt die zwölf mal zwölf Meter große Fläche als Aufbau aus einer Unterkonstruktion mit einem Sicherheitsfedersystem und einer Auflagefläche aus Spezialschaumrollmatten. [3] Erst diese Federung macht die hohen Sprünge und die weichen Landungen möglich, die eine moderne Bodenübung ausmachen. Ohne sie wäre die Belastung für Sprunggelenke und Wirbelsäule kaum tragbar. Im Sprachgebrauch heißt das Gerät auch Schwingboden oder Tumblingboden. [2] Von außen ist davon nichts zu sehen, weil der Teppichbelag die gesamte Konstruktion verdeckt.

Vorgeschrieben, nicht optional

Für den Wettkampf ist die Federung Pflicht. Die verbindlichen Hallennormen halten fest, dass ein Schwingboden oder Tumblingboden zwingend vorgeschrieben ist. [2] Zusätzlich muss er als gleichmäßige Unterlage vorhanden sein, also über die ganze Fläche dieselben Eigenschaften haben. [2] Ein Boden, der an einer Stelle stärker nachgibt als an einer anderen, wäre nicht nur ungerecht, sondern gefährlich, weil Turnende die Rückmeldung des Bodens im Sprung einkalkulieren.

Drei zulässige Varianten

Nicht überall steht eine komplette Wettkampffläche. Die Regelungen des Deutschen Turner-Bundes lassen für die Bodenübung drei Formen zu, nämlich die Fläche von zwölf mal zwölf Metern, einen Bodenläufer mit Schwingboden oder eine Mattenbahn. [1] In allen Fällen muss die Bodenfläche durch Linien gekennzeichnet sein, die Teil der Fläche sind und betreten, aber nicht übertreten werden dürfen. [1] Für kleinere Wettkämpfe genügt damit eine Bahn statt eines Quadrats.

Die Schutzumrandung

Zur Fläche gehört ein Rand, der nicht beturnt wird. Vorgeschrieben ist die Wettkampffläche von zwölf mal zwölf Metern mit einem Meter Schutzumrandung auf jeder Seite oder alternativ eine Bodenbahn von siebzehn Metern mit je einem Meter Schutzumrandung an beiden Stirnseiten. [2] Dazu kommen zwei Meter Sicherheitsabstand einschließlich dieser Umrandung zu allen Hindernissen. [2] Wer über die Linie hinausturnt, landet also noch auf gefedertem Untergrund und nicht auf dem Hallenboden.

Der Bodenläufer

Ein Bodenläufer ist die lange, schmale Verwandte der Wettkampffläche. Er kann auf einem Schwingboden liegen und dann eine vollwertige Bodenbahn bilden. [1] In den Hallennormen taucht er außerdem als Versteifung auf: Werden Weichbodenmatten verwendet, soll zur Versteifung ein Bodenläufer übergezogen werden, damit die Oberfläche nicht wegsackt. [2] Damit erfüllt dasselbe Material zwei Aufgaben, nämlich eine gleichmäßige Lauffläche und eine stabile Deckschicht über weichen Matten.

Im Schulsport

In der Schule ersetzt eine Mattenbahn den Federboden. Die Handreichung der Unfallversicherer führt den Bodenläufer in ihren Aufbauplänen als eigenes Kürzel und stellt ihn gleichwertig neben mehrere hintereinandergelegte Turnmatten. [4] Für einzelne Kräftigungsstationen heißt es dort schlicht, es werde ein Bodenläufer oder vier Turnmatten gebraucht. [4] Die Elemente selbst bleiben dieselben, nur die Sprunghöhe fällt geringer aus, weil die Rückfederung fehlt.

Warum die Federung Elemente ermöglicht

Die Bodenübung ist das einzige Gerät, an dem der Untergrund mitarbeitet. Bei jedem Absprung gibt die Konstruktion nach und schiebt den Körper anschließend zurück nach oben, wodurch die Flugphase länger wird. Genau das erlaubt Salti mit mehrfachen Schrauben, die auf einer starren Fläche nicht zu turnen wären. Zugleich dämpft dasselbe Federsystem die Landung, was die Belastung deutlich senkt. [3] Deshalb ist der Boden ohne Federung ein anderes Gerät, und deshalb schreiben die Normen ihn für Wettkämpfe ausdrücklich vor. [2] Wer von der Mattenbahn auf den Federboden wechselt, muss das Timing der Absprünge neu lernen.

Verwandte Flächen

Gefederte Böden gibt es im Turnverband auch außerhalb des Gerätturnens. Für Aerobic ist ein eigenes Schwingbodenparkett vorgesehen, für das Tumbling im Trampolinturnen eine lange gefederte Bahn. [1] Alle diese Flächen folgen demselben Gedanken, nämlich Energierückgabe beim Absprung und Dämpfung bei der Landung. Unterschiedlich sind nur Zuschnitt und Härte, die zur jeweiligen Bewegungsform passen müssen. Im Gerätturnen bleibt das Quadrat von zwölf mal zwölf Metern die Bezugsgröße. [2]

Auf einen Blick

Fläche
12 mal 12 Meter
Aufbau
Unterkonstruktion mit Federsystem, darüber Spezialschaumrollmatten
Status
im Wettkampf zwingend vorgeschrieben

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. DTB-Regelungen Gerätturnen männlich, Kürmodus 2020 Deutscher Turner-Bund
  2. Anlage II, Verbindliche Hallen- und Gerätenormen Schwäbischer Turnerbund, Liga Gerätturnen weiblich
  3. Kunstturnen weiblich, die vier Geräte Österreichischer Fachverband für Turnen
  4. DGUV Information 202-114, Gerätturnen in der Schule Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Alle Texte sind eigenständig formuliert. Die Quellen dienen der Verifikation und dem Weiterlesen.

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