Endnote
Auch: Endwert · Gesamtnote
Ergebnis einer Übung aus D-Note plus E-Note abzüglich der neutralen Abzüge.
Die Endnote ist das, was am Ende auf der Anzeigetafel steht. Sie setzt sich an jedem Gerät aus der D- und der E-Note zusammen, wobei die Ermittlung durch Addition der beiden Noten und gegebenenfalls durch Subtraktion von Abzügen für neutrale Fehler erfolgt. [1] Als Beispiele für neutrale Fehler nennt das Regelwerk Zeit- und Linienfehler. [1] Für die richtige Ermittlung der Endnote ist grundsätzlich die erste Kampfrichterin des D-Kampfgerichts verantwortlich. [1] Sie führt alle drei Bestandteile zusammen. [1]
Die beiden Bestandteile
Die zwei Noten messen unterschiedliche Dinge. Die D-Note beschreibt die Schwierigkeit und ist nach oben offen, weil die Elementetabelle nach oben offen und nach Bedarf erweiterbar ist. [1] Die E-Note beginnt bei 10,00 Punkten für eine perfekte Ausführung und sinkt mit jedem Fehler. [1] Die Buchstaben stehen für die englischen Wörter difficulty für Schwierigkeit und execution für Ausführung. [1] Beide zusammen ergeben ein Ergebnis, das Anspruch und Qualität abbildet. [4]
Die neutralen Abzüge
Ein dritter Posten wird erst am Schluss verrechnet. Die erste Kampfrichterin des D-Kampfgerichts nimmt die neutralen Abzüge für Zeit-, Linien- und Verhaltensfehler vor, bevor die offizielle Endnote angezeigt wird. [1] Zu diesen Abzügen zählen unter anderem 0,30 Punkte für unkorrekte Kleidung, 0,30 Punkte pro Verstoß für das Sprechen mit aktiven Kampfrichterinnen und 0,50 Punkte für die unerlaubte Anwesenheit eines Hilfestellenden. [1] Alle diese Abzüge gehen von der Endnote ab, nicht von der E-Note. [1] Damit trennt das Regelwerk sauber zwischen Bewegungsqualität und Rahmenbedingungen. [1]
Die Anzeige
Die Turnerin hat ein Recht auf ihr Ergebnis. Sie darf zeitnah nach Beendigung ihrer Übung die Endnote erfahren, und die erste Kampfrichterin des D-Kampfgerichts ist für die Anzeige oder die mündliche Ansage verantwortlich. [1] Unmittelbar nach Berechnung der D-Note sollte diese bereits durch die zweite Kampfrichterin des D-Kampfgerichts angezeigt werden. [1] Damit erfährt die Turnerin zuerst ihre Schwierigkeit und danach das Gesamtergebnis. [1]
Die Grenzen der Abzüge
Das Regelwerk zieht eine klare Linie. In den Wertungsvorschriften sind alle Fehlerabzüge für die Bestimmung der einzelnen Noten sowie der Endnote festgelegt, und weitere Abzüge kommen nicht zur Anwendung. [1] Kampfrichter dürfen also nicht nach eigenem Ermessen zusätzliche Punkte abziehen. [1] Umgekehrt müssen sie in der Lage sein, ihre persönliche, nachvollziehbare Notenermittlung vorzulegen. [1] Damit ist die Wertung überprüfbar. [1] Am Reck etwa sind alle Abzugsstufen für Winkelabweichungen im Regelwerk einzeln aufgeführt. [2] Für die Männer ergänzen die nationalen Bestimmungen, wann ein Sprung als ungültig gilt. [3]
Die kurze Übung
Ein Sonderfall betrifft unvollständige Übungen. Das Regelwerk führt die kurze Übung als eigenen Abschnitt und regelt, wie zu verfahren ist, wenn eine Turnerin die geforderte Zahl an Elementen nicht erreicht. [1] Der Schwierigkeitswert setzt sich je nach Leistungsklasse aus den fünf bis sieben schwierigsten Elementen plus dem Abgang zusammen. [1] Wer weniger Elemente zeigt, verliert entsprechend Wert, ohne dass ein zusätzlicher Abzug nötig wäre. [1] Die Zahl der geforderten Elemente sinkt also mit der Leistungsklasse. [1]
Der Sonderfall Sprung
Am Sprung wird anders gerechnet als an den übrigen Geräten. Dort ist die D-Note schlicht der Schwierigkeitswert aus der Elementetabelle und der nationalen Elementeliste, ohne Kompositionsanforderungen. [1] Werden zwei Sprünge geturnt, zählt der Mittelwert aus beiden. [4] An den übrigen Geräten wird dagegen eine Übung gewertet. [4] Die Endnote entsteht in allen Fällen nach derselben Formel. [1]
Die Null
In einem Fall gibt es gar keine Wertung. Das Regelwerk sieht vor, dass die erste Kampfrichterin des D-Kampfgerichts in bestimmten Fällen eine Endnote von 0,00 Punkten festsetzt. [1] Im Extremfall hat sie zudem das Recht, in das Bewertungsgeschehen einzugreifen, um der Turnerin eine korrekte und faire Wertung zu sichern. [1] Zusammen mit der Kampfrichtereinsatzleitung entscheidet sie außerdem, ob eine Übungsunterbrechung durch die Turnerin verursacht wurde oder auf technisches Versagen zurückgeht. [1] Auch die Kampfrichterinnen müssen ihre Notenermittlung nachvollziehbar vorlegen können. [1]
Auf einen Blick
Verwandte Begriffe
Quellen
- Arbeitshilfe zum Wettkampfprogramm Kür modifiziert, Leistungsklassen 1 bis 4 Kari-Turnen, Gerätturnen weiblich
- Code de Pointage 2022, Reck Schwäbischer Turnerbund
- DTB-Regelungen Gerätturnen männlich, Kür modifiziert Deutscher Turner-Bund
- Die Turniergeräte Turnier der Meister, Cottbus
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