Vereinswechsel und Wartefrist
Auch: Wartefrist · Wechsel · Transfer · Ausbildungskostenentschädigung
Der Wechsel eines Spielers zu einem anderen Verein mit neuer Spielberechtigung; danach darf er für Pflichtspiele des neuen Vereins oft erst nach einer Wartefrist eingesetzt werden, und der abgebende Verein kann für junge Spieler eine Ausbildungskostenentschädigung verlangen.
Vereinswechsel heißt der Wechsel eines Spielers zu einem anderen Verein mit einer neuen Spielberechtigung. Nach § 23 der DHB-Spielordnung meldet sich der Spieler schriftlich bei seinem bisherigen Verein ab oder stellt einen Passantrag für den neuen Verein. [1] Die Spielberechtigung für den alten Verein erlischt erst mit der Erteilung der neuen. [1] Für Meisterschafts- und Pokalspiele gilt danach oft eine Wartefrist nach § 26. [1] Für Freundschaftsspiele gilt sie nicht. [1] Für junge Spieler kann der abgebende Verein nach der Richtlinie zur Ausbildungskostenentschädigung eine Entschädigung verlangen. [2] Im Profibereich spricht man von Transfers. [3] Wer während einer Wartefrist eingesetzt wird, riskiert für seine Mannschaft den Spielverlust. [1]
Das Verfahren
Der abgebende Verein muss dem Spieler nach § 23 innerhalb von zwei Wochen das Abmeldedatum bescheinigen und einen vorhandenen Spielausweis aushändigen. [1] Der neue Verein legt diese Unterlagen mit dem Antrag auf eine neue Spielberechtigung der Passstelle vor. [1] Fehlen sie, gehen Verzögerungen zu seinen Lasten. [1] Als Abmeldezeitpunkt gilt der Tag nach dem letzten Pflichtspiel für den bisherigen Verein. [1] Auch der Wechsel eines Stammvereins innerhalb einer Spielgemeinschaft ist ein Vereinswechsel. [1] Mit der neuen Spielberechtigung erlöschen die bisherigen Spielrechte. [1]
Die Wartefrist
Für Jugendliche beträgt die Wartefrist nach § 26 zwei Monate. [1] Sie entfällt bei einem einmaligen Wechsel zwischen dem 15. März und dem 31. Mai. [1] Für Erwachsene beträgt sie nach der seit dem 1. Juli 2025 geltenden Fassung ebenfalls zwei Monate. [1] Die Frist beginnt am Tag nach dem letzten Pflichtspiel für den bisherigen Verein. [1] Persönliche Sperren hemmen ihren Beginn oder verlängern sie um die Dauer der Sperre. [1] Spieler und Vereine müssen den Passstellen alle Daten wahrheitsgemäß melden. [1]
Wann keine Wartefrist gilt
§ 27 nennt Fälle, in denen die Wartefrist wegfällt. [1] Dazu gehören der Zusammenschluss oder die Auflösung von Vereinen und die Bildung einer Spielgemeinschaft. [1] Auch wer wechselt, weil sein bisheriger Verein in seiner Altersklasse keine Mannschaft hat, muss nicht warten. [1] Jugendliche, die mit ihren Eltern umziehen, sind ebenfalls befreit. [1] Bei einer Ausleihe nach § 69 entfällt die Wartefrist, und die Ausleihe gilt nicht als Vereinswechsel. [1]
Ausbildungskostenentschädigung
Nach der Handball-Bundesliga gilt seit dem 1. Januar 2023 eine gemeinsame Richtlinie des deutschen Handballs. [2] Danach kann ein abgebender Verein für Spieler ab Vollendung des 13. bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres vom aufnehmenden Verein bis zu 1.500 Euro pro Spieler und Saison verlangen. [2] Ziel ist ein finanzieller Anreiz, damit möglichst viele Vereine von der Kreisliga bis zur Bundesliga intensiv Nachwuchs ausbilden. [2] Beschlossen wurde die Richtlinie im Bundesrat des DHB von Landesverbänden, HBL und HBF. [2] § 28 der Spielordnung erklärt sie zu ihrem Bestandteil. [1]
Transfers im Profibereich
In den Bundesligen sind die meisten Spieler vertraglich gebunden, Wechsel erfolgen meist zum Ende eines Vertrags. Nach handball-world wechselte im Sommer 2026 etwa Julian Köster vom VfL Gummersbach zum THW Kiel. [3] Johannes Golla kehrte von der SG Flensburg-Handewitt zur MT Melsungen zurück. [3] Manche Wechsel stehen schon lange vorher fest, etwa der von Nationalspieler Justus Fischer zum THW Kiel im Jahr 2027. [3]
Wechsel ins Ausland
Internationale Wechsel regelt § 30 der Spielordnung gesondert. [1] Kommt ein Spieler aus einem anderen Mitgliedsverband der IHF, entscheidet der DHB, ob und ab wann die Passstelle die Spielberechtigung erteilen darf. [1] Dafür ist ein Freigabeantrag nötig, und das IHF-Reglement für Verbandswechsel ist zu beachten. [1] Den Antrag braucht es auch, wenn jemand zwei Jahre lang nirgends spielberechtigt war oder in Deutschland den Flüchtlingsstatus hat. [1] Für die Wartefrist gilt dasselbe wie für Erwachsene im Inland. [1] Der Hamburger Verband verweist für die Spielberechtigung auf die Abschnitte IV und V der Spielordnung und eigene Zusatzbestimmungen. [4]
Abgrenzung
Der Vereinswechsel ändert die Spielberechtigung, die Ausleihe und das Zweitspielrecht nicht. Im Lexikon sind Spielberechtigung, Vertragsspieler, Zweifachspielrecht und Spielgemeinschaft eigens beschrieben.
Auf einen Blick
Verwandte Begriffe
Quellen
- DHB-Spielordnung (Stand 1. Juli 2025) Deutscher Handballbund
- Ausbildungskostenentschädigung Handball-Bundesliga
- Neue Stars, TV und Co.: Fragen und Antworten zur Handball-Saison 2026/27 handball-world.news
- Durchführungsbestimmungen Saison 2025/26 Hamburger Handball-Verband
Alle Texte sind eigenständig formuliert. Die Quellen dienen der Verifikation und dem Weiterlesen.