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Schiedsrichter, Handzeichen & Spielleitung

Tatsachenentscheidung

Auch: Einspruch

Eine Entscheidung der Schiedsrichter aufgrund ihrer Wahrnehmung und Beurteilung im Spiel; sie ist unanfechtbar, Einspruch ist nur gegen Entscheidungen möglich, die im Widerspruch zum Regelwerk stehen.

Eine Tatsachenentscheidung ist eine Entscheidung, die Schiedsrichter aufgrund dessen treffen, was sie im Spiel wahrnehmen und beurteilen. [2] Solche Entscheidungen sind nach den Spielregeln unanfechtbar. [2] Die Rechtsordnung des Deutschen Handballbundes wiederholt diesen Grundsatz ausdrücklich für die Rechtsinstanzen. [1] Einspruch ist nur gegen Entscheidungen möglich, die im Widerspruch zum Regelwerk stehen. [2] Ob ein Foul vorlag, lässt sich also nicht nachträglich neu verhandeln, wohl aber, ob die Schiedsrichter eine Regel falsch angewandt haben. [2]

Subjektiv, aber endgültig

Das Schiedsrichterportal des Deutschen Handballbundes beschreibt, wie eine solche Entscheidung entsteht. Schiedsrichter entscheiden aus ihrer Beobachtungsperspektive, mit ihren Regelkenntnissen und ihrem Verständnis der taktischen Spielsituation. [2] Das Ergebnis ist eine nach bestem Wissen und Gewissen abgewogene Entscheidung, die aber immer subjektiv bleibt. [2] Daraus entstehen häufig unterschiedliche Ansichten von Spielern, Trainern und Zuschauern. [2] Um gute Entscheidungen zu ermöglichen, ist ein möglichst optimales Stellungsspiel nötig. [2]

Wann Einspruch möglich ist

Das Portal nennt Beispiele für Entscheidungen, die dem Regelwerk widersprechen. Eine Verwarnung statt der zwingend vorgeschriebenen Hinausstellung bei einem Wechselfehler gehört dazu. [2] Ebenso eine Hinausstellung statt einer Disqualifikation gegen einen Offiziellen, nachdem die Offiziellen dieser Mannschaft bereits verwarnt und hinausgestellt worden waren. [2] Nach der Rechtsordnung kann gegen die Wertung eines Spiels außerdem Einspruch eingelegt werden, wenn Spielfläche, Halle, Ball oder Spielkleidung mangelhaft waren. [1] Weitere Gründe sind spielentscheidende Regelverstöße von Schiedsrichtern, Zeitnehmer oder Sekretär und der Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers. [1]

Fristen und Vermerk

Einsprüche müssen rechtzeitig angezeigt werden. Mängel an Halle, Spielfläche oder Ball müssen vor Spielbeginn einem Schiedsrichter gemeldet und im Spielbericht vermerkt werden. [1] Regelverstöße der Schiedsrichter müssen unmittelbar nach dem Spiel angezeigt und vermerkt werden. [1] Der Einspruch selbst muss innerhalb von drei Tagen nach dem Spiel eingelegt werden. [1] Gegen eine Disqualifikation darf der Betroffene auch ohne Vermerk im Spielbericht Einspruch einlegen. [1]

Spielwiederholung nur ausnahmsweise

Selbst ein nachgewiesener Fehler führt nicht automatisch zu einem neuen Spiel. Regelverstöße oder unberechtigte Maßnahmen von Schiedsrichtern, Zeitnehmern und Sekretären können nur dann zu einer Spielwiederholung führen, wenn die Spruchinstanz die Folgen für spielentscheidend hält. [1] Eingelegte Einsprüche sind grundsätzlich gebührenpflichtig. [1] Wer das Bundessportgericht des Deutschen Handballbundes anruft, zahlt eine Gebühr von 500 Euro und zusätzlich einen Auslagenvorschuss von 400 Euro. [1]

Korrektur auf dem Feld

Auch die Schiedsrichter selbst können nicht jede Entscheidung zurücknehmen. Die Schweizer Regelfragen nennen Beispiele. [4] Merkt ein Schiedsrichter nach einem anerkannten Tor, dass der Ball durch ein Loch im Netz ins Tor gelangt ist, darf er das Tor nur bis zum Anpfiff des folgenden Anwurfs aberkennen. [4] Haben beide Schiedsrichter einen Einwurf für verschiedene Mannschaften angezeigt, ist eine Korrektur zwingend. [4] Hat ein Schiedsrichter dagegen auf Freiwurf gepfiffen und sieht dann, dass der Ball trotz Foul im Tor ist, lässt sich der Pfiff nicht mehr korrigieren. [4]

Ohne Technik keine zweite Sicht

Wie schwer Tatsachenentscheidungen wiegen können, zeigte eine Szene im Dezember 2024. Im Spitzenspiel der Handball-Bundesliga zwischen dem SC Magdeburg und den Füchsen Berlin wurde ein Tor nicht gegeben, die Berliner hatten dafür kein Verständnis. [3] Mangels Torlinientechnologie hatten die Schiedsrichter eine Tatsachenentscheidung getroffen. [3] Den bereits vorhandenen Videobeweis konnten sie für diese Frage nicht nutzen, weil keine Kameras auf Höhe der Torlinie im Tor angebracht waren. [3] Im März 2025 kündigte die Liga die Einführung der Torlinientechnik an, um die Qualität der Schiedsrichterentscheidungen weiter zu verbessern. [3]

Berichte als Grundlage

Für ein Verfahren zählt, was schriftlich festgehalten wurde. Berichte von Spielaufsicht, Technischem Delegierten, Zeitnehmer oder Sekretär darf eine Rechtsinstanz nur berücksichtigen, wenn im Spielbericht auf sie hingewiesen wurde. [1] Dieser Hinweis muss den Offiziellen beider Mannschaften bekannt gemacht und von ihnen unterschrieben worden sein. [1] Der Bericht ist innerhalb von drei Tagen nach dem Spiel an die Spielleitende Stelle zu senden. [1]

Auf einen Blick

Grundsatz
unanfechtbar (Regel 17:11)
Einspruchsfrist
drei Tage nach dem Spiel
Spielwiederholung
nur bei spielentscheidenden Folgen

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. DHB-Rechtsordnung (RO) Deutscher Handballbund
  2. Die Spielleitung DHB-Schiedsrichterportal
  3. Fix: Handball-Bundesliga führt Torlinientechnik ein handball-world
  4. Regelfragen 1 bis 98 (September 2020) Schweizerischer Handball-Verband

Alle Texte sind eigenständig formuliert. Die Quellen dienen der Verifikation und dem Weiterlesen.

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