Spielbetrieb, Ligen & Spielrecht

Auf- und Abstieg

Auch: Relegation · Aufstieg · Abstieg · Zwangsabstieg

Der Wechsel von Mannschaften zwischen benachbarten Spielklassen nach Saisonende: Die Besten steigen auf, die Schwächsten ab; dazwischen entscheiden Relegations-, Entscheidungs- oder Aufstiegsspiele, und Zwangsabstiege gleichen die Staffelgrößen aus.

Auf- und Abstieg heißt der Wechsel von Mannschaften zwischen benachbarten Spielklassen nach Saisonende. Die besten Teams einer Klasse steigen auf, die schwächsten ab. Nach § 40 der DHB-Spielordnung wird jede Mannschaft ihrer Leistung entsprechend eingeordnet, und die Regeln dafür müssen vor Beginn der Saison feststehen. [1] Zwischen Bundesliga und 2. Bundesliga regeln die Ligaverbände Auf- und Abstieg selbst, den Aufstieg aus der 3. Liga beschließt der Bundesrat des DHB. [1] Unterhalb regeln es die Landesverbände. [2] Manchmal entscheiden Relegationsspiele, wie bei den Frauen zwischen 1. und 2. Bundesliga. [4] Wie umkämpft das sein kann, zeigte 2025 ein vom Sportgericht angeordnetes Wiederholungsspiel in der 2. Bundesliga der Männer. [3]

Regelabsteiger und Zwangsabsteiger

Der Handballverband Schleswig-Holstein unterscheidet in seinen Durchführungsbestimmungen Regel- und Zwangsabsteiger. [2] In der Oberliga der Männer und Frauen gibt es jeweils drei Regelabsteiger. [2] Steigen aus der Regionalliga Nord Mannschaften ab, müssen weitere Teams als Zwangsabsteiger nach einer gleitenden Skala die Klasse verlassen, bis die Sollgröße erreicht ist. [2] Mannschaften, die während der Serie ausscheiden, gelten als Regelabsteiger. [2] Verzichtet ein Team nach dem letzten Spieltag auf die Klasse, ersetzt es zunächst einen Zwangsabsteiger. [2] Aus den Verbandsligen steigen jeweils vier Mannschaften regulär ab, zwei aus der Staffel Nord und zwei aus der Staffel Süd. [2]

Aufstieg und Verzicht

Nicht jeder, der sportlich aufsteigen darf, tut es. [2] Nach den HVSH-Bestimmungen geht das Aufstiegsrecht bei einem Verzicht an die nächstplatzierte Mannschaft über, in der Oberliga aber höchstens bis Platz drei. [2] Für die Bundesligen kann der Ligaverband nach § 63 der Spielordnung Mannschaften, die keine Lizenz erhalten oder verzichten, auf die Zahl der Absteiger anrechnen. [1] Ein solcher Verzicht muss bis zum 30. April erklärt sein. [1] Steigt eine Mannschaft ab, darf eine untere Mannschaft desselben Vereins nicht in diese Klasse aufsteigen. [1]

Relegation bei den Frauen

In der Handball-Bundesliga der Frauen gab es 2025/26 nach der Sportschau nach der Hauptrunde Play-downs der letzten Teams im Modus Best of three. [4] Die Verliererinnen spielten danach in der Relegation gegen den Vizemeister der 2. Bundesliga. [4] Der insolvente Meister HB Ludwigsburg stand bereits vor der Saison als erster Absteiger fest. [4] So können wirtschaftliche Probleme den sportlichen Abstieg ersetzen.

Ein Fall vor Gericht

Nach der Handball-Bundesliga ordnete das DHB-Bundessportgericht 2025 ein Wiederholungsspiel zwischen TuSEM Essen und dem Dessau-Roßlauer HV 06 an. [3] Es fand am 29. Juni 2025 statt, Dessau gewann 30:24 und sicherte sich den Klassenerhalt in der 2. Bundesliga. [3] Einen Antrag des Vereins, die Liga auf 19 Klubs aufzustocken, behandelte die Mitgliederversammlung nicht mehr. [3] Sportliche Absteiger waren die HSG Konstanz und der ASV Hamm-Westfalen. [3]

Entscheidungsspiele

Sind Plätze für Auf- oder Abstieg punktgleich, sieht § 44 der Spielordnung Entscheidungsspiele vor. [1] Zwischen zwei Mannschaften gibt es Hin- und Rückspiel, bei weiterem Gleichstand zählen auswärts erzielte Tore und notfalls ein Siebenmeterwerfen. [1] Im HVSH wird bei Gleichstand dagegen nur ein Entscheidungsspiel in neutraler Halle ausgetragen. [2] Auch Aufstiegsplätze zwischen den Verbandsligen Nord und Süd werden in Hin- und Rückspiel ausgespielt. [2]

Bedeutung für Vereine

Ein Aufstieg bringt bessere Gegner und mehr Aufmerksamkeit, aber auch höhere Kosten. Der HVSH verlangt etwa als Nenngeld für die Oberliga der Männer 1.125 Euro, für die Verbandsliga 350 Euro. [2] Mancher Verein verzichtet deshalb bewusst auf einen Aufstieg. Bricht ein Verband die Saison ab, werden Auf- und Absteiger nach § 52a der Spielordnung meist über die Quotientenregel ermittelt. [1] Hat nicht jede Mannschaft mindestens die Hälfte ihrer Spiele bestritten, gibt es keine Auf- und Absteiger. [1]

Abgrenzung

Auf- und Abstieg beschreiben die Bewegung zwischen den Klassen, die Spielklassen den Aufbau. Im Lexikon sind Spielklassen, Punktesystem, Oberliga, 3. Liga und 2. Bundesliga eigens beschrieben.

Auf einen Blick

Grundlage
Bestimmungen müssen vor Saisonbeginn feststehen (DHB-Spielordnung § 40)
Bundesligen
Auf- und Abstieg regeln die Ligaverbände über Grundlagenverträge
Zwangsabsteiger
zusätzliche Absteiger, wenn mehr Teams von oben kommen

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. DHB-Spielordnung (Stand 1. Juli 2025) Deutscher Handballbund
  2. Durchführungsbestimmungen Saison 2025/2026 Handballverband Schleswig-Holstein
  3. 2. Handball-Bundesliga geht mit 18 Clubs in die Saison 2025/26 Handball-Bundesliga
  4. Insolvenz-Chaos, Favoritinnen, Modus: Die Frauen-Handball-Bundesliga 2025/26 im Überblick sportschau.de

Alle Texte sind eigenständig formuliert. Die Quellen dienen der Verifikation und dem Weiterlesen.

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